Wichtige Informationen für alle Teilnehmer ab 18 Jahren Wie hoch ist der Bonus? Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie mit dem Bonusmodell TK-BonusDirect einen Gesundheitsbonus von 30 Euro. Der Bonus erhöht sich je weitere 100 erworbene Bonuspunkte um 2,50 Euro. Entscheiden Sie sich für das Bonusmodell TK-Gesundheitsdividende, erhalten Sie für 1.000 Bonuspunkte sogar 60 Euro und 5 Euro je weitere 100 erworbene Bonuspunkte. Welche Voraussetzungen sind bei den Maßnahmen zu beachten? •
Krebsfrüherkennung: einmal jährlich für Frauen ab 20 Jahren und für Männer ab 45 Jahren oder bei der Brustkrebsfrüherkennung für Frauen ab 30 Jahren
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Hautkrebs-Screening: einmal alle zwei Jahre ab 20 Jahren. In einzelnen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen, die Sie auf www.tk.de, Webcode 035626, nachlesen können.
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Darmkrebsfrüherkennung: Schnelltest einmal jährlich für Teilnehmer zwischen 50 und 54 Jahren; ab 55 Jahren Schnelltest einmal alle zwei Jahre oder Koloskopie (Darmspiegelung) einmal alle zehn Jahre
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Gesundheits-Check-up: einmal alle zwei Jahre für Teilnehmer ab 35 Jahren
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Gesundheitskurse: nur qualitätsgeprüfte und fortlaufende Kurse, die ein festes Anfangs- und Enddatum haben (keine Dauerangebote). Entscheidend ist, dass das reguläre Ende des Kurses innerhalb des Bonuszeitraums liegt. Damit wir den Anspruch auf einen Bonus prüfen können, brauchen wir die Teilnahmebescheinigung mit Name und Adresse des Anbieters, Kurstitel, Name des Kursleiters, Laufzeit und Kosten des Kurses. Weitere Informationen finden Sie auf www.tk.de, Webcode 133636.
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TK-GesundheitsCoaching online: maximal zwei Angebote, wenn die vereinbarten Gesundheitsziele erreicht wurden; weitere Informationen auf www.tk.de, Webcode 6210
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Erwerb eines Sportabzeichens: anerkannt werden Abzeichen z. B. des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder des Deutschen Wanderverbandes
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Sportveranstaltungen: Stempel des autorisierten Übungsleiters eines deutschen Sport- oder Wandervereins oder Kopie der Finisher-Urkunde für die aktive Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Volks- und Breitensports, z. B. Laufen bzw. Joggen über Lauftreffs, Volks- bzw. Stadtläufe bis 21,097 Kilometer (Halbmarathon), Radtouren bis 100 Kilometer (z. B. über den ADFC/BDR), Wanderungen (z. B. über den DWV/DAV). Wichtig: Marathonläufe und Leistungssport zählen nicht.
Den vollständigen Katalog der anrechenbaren Gesundheitsmaßnahmen mit den jeweiligen Bonuspunkten finden Sie im Bonusheft und auf www.tk.de, Webcode 140656. Warum wird der Gesundheitsbonus an das Finanzamt gemeldet? Wir sind gesetzlich verpflichtet, neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Gesundheitsboni aus dem Bonusmodell TK-BonusDirect an die Finanzbehörden zu melden. Dies gilt nicht für Zahlungen aus dem Bonusmodell TK-Gesundheitsdividende.